AGBs

1. Vertragsschluss

Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung kommt durch die Buchung auf der Website des Vermieters und die anschließende Buchungsbestätigung per E-Mail zustande. Mit der Buchung erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vermieters als verbindlich an. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Buchungsvorgang angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z. B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Eine Anzahlung von 10% des Gesamtpreises ist bei Buchung sofort fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn oder – bei kurzfristiger Buchung – in bar vor Ort bei Mietbeginn zu leisten. Zahlungen können per Überweisung, Kreditkarte, PayPal oder einem anderen im Buchungsvorgang angegebenen Zahlungsmittel erfolgen. Sollte die Restzahlung nicht rechtzeitig eingehen, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 50 EUR erstattet.

3. Kaution

Es ist keine Kaution fällig.

4. Anreise/Abreise/Parken/Müllentsorgung

Anreise: Am Anreisetag steht das Mietobjekt dem Mieter ab 16 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Check-In erfolgt automatisiert, und die Mieter erhalten vorab die notwendigen Informationen und Zugangsdaten zur Ferienwohnung.

Abreise: Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 10 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Der Mieter hat folgende Arbeiten selbst zu erledigen:

  • Spülen des Geschirrs
  • Entleeren der Mülleimer
  • Entsorgen von Altglas

Müllentsorgung: Restmüll, Papier und Bioabfall sind in die bereitgestellten Mülltonnen zu entsorgen. Wertstoffe sind in den bereitgelegten „Gelben Sack“ zu packen und bei Abreise zugebunden in der Ferienwohnung zu belassen. Glascontainer für Altglas befinden sich in unmittelbarer Nähe zu den Ferienwohnungen. Informationen hierzu finden sich im FeWo-Ordner, der in der Ferienwohnung ausliegt. Sollten Mülltrennungspflichten nicht eingehalten werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzliche Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen.

Parken: Für die Ferienwohnung „Zum blauen Schild“ steht ein kostenloser Stellplatz in der Unteren Laube 2d zur Verfügung (Parkplatznr. 129 im 2. UG)..

5. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung (z. B. per E-Mail) gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn der Mietzeit ist kostenlos möglich. Danach sind 100% des Mietpreises zu zahlen. Eine Stornierung per E-Mail ist ausreichend und erfordert keine gesonderte Bestätigung durch den Vermieter.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass beim Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter dringend empfohlen.

6. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrags infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar sorgfältig zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der dazugehörigen Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig. Schäden sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

Bagatellschäden: Kleinere Schäden, wie das Zerbrechen eines Glases oder eines Tellers, müssen dem Vermieter nicht gemeldet werden. Es wird jedoch erwartet, dass der Mieter diese ersetzt oder den Schaden bei Abreise dokumentiert.

Bei Störungen an Anlagen oder Einrichtungen ist der Mieter verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um den Schaden gering zu halten.

9. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Eine Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen.

10. Tierhaltung

Haustiere sind in der FeWo nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich, wobei die Anzahl auf ein Haustier begrenzt ist. Schäden durch Haustiere sind vom Mieter zu ersetzen.

11. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. Elektronische Kommunikation (z. B. E-Mail) erfüllt die Schriftform.

12. Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Insbesondere sind störende Geräusche wie lautes Türwerfen zu vermeiden.

Ruhezeiten:

Nachtruhe: 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr

Mittagsruhe: 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Musizieren sowie andere laute Tätigkeiten, die die Ruhe der Mitbewohner stören könnten, sind während der Ruhezeiten zu unterlassen. HiFi- und Fernsehgeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Wiederholte oder erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung können zur sofortigen Kündigung des Mietvertrags führen.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Konstanz zuständig.